Allgemeine Geschäftsbedingungen von: TeamSport-Lohaus / Fußballcamp Chiemgau


  1. Abschluss des Vertrages                                                             Mit der Anmeldung für ein Angebot von TeamSport-Lohaus / Fußballcamp Chiemgau (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Fax, Internet oder E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnemer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.
  2. Leistungen                                                                                            Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den  Prospekten und der Internetdarstellungen auf der Seite www.teamsport-lohaus.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
  3. Leistungs- und Preisänderungen                                              Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem verinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballkurs in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.
  4. Bezahlung                                                                                Nach der Anmeldung erhalten Sie (innerhalb 3 Tagen) eine Anmeldebestätigung mit Rechnungsbetrag. Danach erfolgt keine gesonderte Zahlungsaufforderung mehr.    Der Rechnungsbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn fällig.
  5. Rücktritt                                                                                    Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß §651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:                                                                                            Bei der Abmeldung bis vier Wochen vor Kursbeginn werden 20,00 € als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Kursbeginn werden 30% des Teilnahmepreises fällig. Wird innerhalb der letzten drei Wochen vor Kursbeginn abgesagt, sind 50% der Teilnahmegebür zu entrichten. Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Anbieter erloschen.
  6. Durchführung                                                                              Für die Dauer der Leistung von TeamSport-Lohaus / Fußballcamp Chiemgau übertragen die Erziehungsberechtigten dem Sützpunktleiter Füßballcamp Chiemgau die Aufsichtspflichten und - rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer von Füßballcamp Chiemgau Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Stützpunktleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Stützpunktleiter von Fußballcamp Chiemgau, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle von TeamSport-Lohaus.
  7. Angaben über den Gesundheitszustand                                   Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können.                               Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn des Fußballcamp Chiemgau den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren.                                                                                              Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps  sind dem jeweiligen Stützpunktleiter oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung von Fußballcamp Chiemgau führen.
  8. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter                           Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:                        a) Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp                                               Wird ein Fußballcamp vom gastgebenden Verein oder von TeamSport-Lohaus mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kund die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.                                                             b) Einhaltung der Campregeln                                                                Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
  9. Haftung des Anbieters                                                                 Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:                                                                                                                                      1. die gewissenhafte Vorbereitung                                                                                   2. die sorgfälltige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger                                   3. die Richtigkeit der Beschreibung                                                                                    4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen                                                                                                                                                               Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt  TeamSport-Lohaus / Fußballcamp Chiemgau keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.                                                                     Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. TeamSport-Lohaus / Fußballcamp Chiemgau übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach Ihren Leistungen.
  10. Beschränkung der Haftung                                                     Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschrifen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz genen den Leistungsträger nur unter bestimmen Voraussetzungen ausgeschlossen ist.                                                                                                           Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
  11. Versicherungen                                                                         Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.
  12. Medizienische Versorgung                                                      Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieber durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
  13. Verwendung der Bildrechte                                                     Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter räumen TeamSport-Lohaus / Fußballcamp Chiemgau unentgeltlich, unwiederruflich sowie exklusiv, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsreche an allen Bild- und Tonträgern sowie sonstigen Produkten und Leistungen ein, die im Zusammenhang mit dem Kurs des Anbieters unter der Mitwirkung der/des bei der Anmeldung genannten Teilnehmers/in entstehen.                                                                                           Dies umfasst insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Verarbeitung, Vervielfältigung und öffenlichen Wiedergabe  in allen Medien (z.B. Printmedien wie Broschüren, Flyer, Zeitungen, Zeitschriften, etc.; Internet, Telekomunikationsdienste usw.) sowie für Marketing- und Werbemaßnahmen von TeamSport-Lohaus / Fußballcamp Chiemgau auch unter Nennung des jeweiligen Nutzers sowie das Recht zur Umgestaltung und Bearbeitung. Bei der Auswertung der Rechte darf der Vor- und Nachnahme des Kindes genannt werden.   Sämtliche Rechte dürfen auch an Dritte übertragen werden. Die einschlägigenen datenschutzrechtlichen Vorschriften werden dabei vom Anbieter beachtet.
  14. Gerichtsstand                                                                           Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßbebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend. Anbieter:                                                                                                  TeamSport-Lohaus, HRB Traunstein, Geschäftsführer Dirk Lohaus